Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmorgen den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz „zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten“ (20/8095) beschlossen. Für die im parlamentarischen Verfahren noch geänderte Vorlage stimmten die Vertreter der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie Die Linke gegen die Stimmen CDU/CSU und AfD. Die zweite und dritte Lesung sind für Freitag, 17. November 2023, vorgesehen.
Mit dem Entwurf soll in zivil- und fachgerichtlichen Verfahren künftig verstärkt auf digitale Kommunikation gesetzt werden können. Um das Potential, das die heute verfügbare Technik für eine bürgerfreundliche und flexible Verfahrensgestaltung biete, noch besser zu nutzen, soll laut Bundesregierung mit dem Entwurf auch über die mündliche Verhandlung hinaus in weiteren zivilprozessualen Verfahrenssituationen und bei anderen gerichtlichen Terminen der Einsatz von Videokonferenztechnik die physische Präsenz an einem bestimmten Ort entbehrlich gemacht werden. Dazu soll die Zivilprozessordnung entsprechend angepasst werden.
Im parlamentarischen Verfahren wurden auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch diverse Änderungen vorgenommen. Angepasst wurden unter anderem Regelungen zur Erprobung von vollvirtuellen Gerichtsverhandlungen an Bundes- und Landesgerichten. Demnach soll es auch möglich sein, der Öffentlichkeit auch eine unmittelbare Teilnahme an der Videokonferenz zu ermöglichen.
(c) HiB Nr. 855, 15.11.2023