Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmorgen den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung“ (20/8096) beschlossen. Für den im parlamentarischen Verfahren noch geänderten Entwurf stimmten die Vertreter der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie von Die Linke bei Gegenstimmen von CDU/CSU und AfD. Die zweite und dritte Lesung des Entwurfes soll am Freitag, 17. November 2023, stattfinden.
Mit dem Gesetz soll die digitale Inhaltsdokumentation der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten geregelt werden. Die Dokumentation solle durch eine Tonaufzeichnung erfolgen, die automatisiert in ein elektronisches Textdokument (Transkript) übertragen werde. Zusätzlich sei auch eine Bildaufzeichnung möglich, die von den Ländern durch Rechtsverordnung jederzeit teilweise oder flächendeckend eingeführt werden könne.
Hintergrund dieses „Hauptverhandlungsdokumentationsgesetzes“ ist es laut Regierung, dass in den erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor den Landgerichten und den Oberlandesgerichten nur die wesentlichen Förmlichkeiten festgehalten werden, um deren Beachtung in der Revisionsinstanz überprüfen zu können. Den Verfahrensbeteiligten stehe damit derzeit keine objektive, zuverlässige Dokumentation des Inhalts der Hauptverhandlung zu Verfügung.
Im parlamentarischen Verfahren wurde der Gesetzentwurf auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch an einigen Stellen verändert. So ist nunmehr vorgesehen, dass das Gericht unter bestimmten Bedingungen von einer Aufzeichnung und deren Transkription abgesehen kann. Das soll unter anderem möglich sein, wenn eine Gefährdung der Staatssicherheit oder des „Lebens, des Leibes oder der Freiheit eines Zeugen oder einer anderen Person“ zu befürchten ist. Ferner kann laut Entwurf auf die Aufzeichnung bei minderjährigen Zeugen sowie bei Zeugen, die als „Verletzter einer Straftat“ gegen die sexuelle Selbstbestimmung aussagen, verzichtet werden. Ferner wurde der Kreis des Zugangsberechtigens zu den Transkripten erweitert.