Das Landgericht hat den zur Tatzeit 75-jährigen Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte das Opfer, einen 62 Jahre alten Mann, am 4. Juni 2022 auf heimtückische Weise, indem er ihm im Bahnhof von Weil der Stadt völlig unvermittelt und überraschend mit einem Jagdmesser einen Stich in den linken Brustkorb versetzte. Der Angeklagte war im Juli 2020 mit dem Geschädigten in einen heftigen Streit – mutmaßlich um eine Pfandflasche – geraten und dabei von diesem im Gesicht verletzt worden. Am Tattag war er zufällig erneut auf das Tatopfer getroffen, ohne dass dieses ihn als früheren Kontrahenten erkannt hatte.

Die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten bleibt ohne Erfolg. Die Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat hat keinen den Angeklagten belastenden Rechtsfehler ergeben. Die Beweiswürdigung hält rechtlicher Prüfung stand.

Das landgerichtliche Urteil ist damit rechtskräftig.

Urteil vom 15. November 2023 – 1 StR 104/23

Vorinstanz:

Landgericht Stuttgart – Urteil vom 14. Dezember 2022 – 1 Ks 112 Js 57497/22

(c) BGH, 15.11.2023

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