Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat heute seine Position zur umstrittenen Chatkontrolle festgelegt. Scharf kritisierte Bestandteile des Gesetzentwurfs wie die anlasslose Massenüberwachung, die die verschlüsselte Kommunikation ausgehebelt hätte, sind nun nicht mehr enthalten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lobt die Entscheidung.
„Der Kompromiss ist ein Sieg für die Bürgerrechte. Die Chatkontrolle in ihrer angedachten Form hätte die Durchleuchtung von Millionen unschuldiger Menschen bedeutet. Die anlasslose Überwachung der digitalen Kommunikation wäre vergleichbar mit der Abschaffung des Briefgeheimnisses.
Es freut uns, dass der Innenausschuss den Stimmen des DAV sowie zahlreicher anderer Verbände und Experten Gehör geschenkt hat. Nun ist es an den EU-Mitgliedsstaaten, die Unionsrechtswidrigkeit des ursprünglichen Vorschlags in ihrer Position ebenso anzuerkennen. Das Vorhaben würde ansonsten spätestens vor dem Europäischen Gerichtshof scheitern.“
(c) DAV, 14.11.2023