Eine Klage mit dem Smartphone vom heimischen Sofa aus einreichen? Was bisher nur für professionelle Anwender wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Behörden möglich war, erleichtert jetzt auch für Bürgerinnen und Bürger die Kommunikation mit der Justiz. „Mit der bundesweiten Anwendung ‚Mein Justizpostfach‘ können endlich alle Menschen in unserem Land online mit der Justiz kommunizieren. Das erleichtert nicht nur den Zugang zur Justiz – was alleine schon ein ganz wichtiger Erfolg für den Rechtsstaat ist. Es beschleunigt auch unsere Abläufe und erleichtert die Verarbeitung der digital eingereichten Unterlagen“, fasste Niedersachsens Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann die Vorteile zusammen.
Die Einrichtung des „Mein Justizpostfach“ (MJP) kann mithilfe der Online-Funktion des Personalausweises und der BundID erledigt werden. Nach der einmaligen Einrichtung erlaubt das MJP den Versand von Schriftsätzen, Anträgen und Dokumenten an Gerichte, Behörden und Anwältinnen und Anwälte. Das System verfügt über einen sehr hohen Sicherheits- und Datenschutzstandard.
Aktuell handelt es sich bei der verfügbaren Version des Justizpostfachs noch um eine Pilotversion. Der Funktionsumfang wird aber laufend erweitert. Neben dem schon jetzt möglichen Kontakt mit der Justiz soll künftig auch der Kontakt zwischen Anwaltskanzleien und ihren Mandantinnen und Mandanten über das Postfach laufen können.
Die Vorteile des neuen Systems liegen nicht allein im Bereich klassischer Rechtsstreitigkeiten vor Gericht. „Es gibt auch viele andere Situationen, in denen Bürgerinnen und Bürger mit der Justiz in Kontakt treten müssen. Beispiele sind etwa Erbscheinverfahren oder Betreuungssachen. Auch Sachverständige können nun auf einem ganz einfachen Weg ihre Gutachten digital an Gerichte und Behörden übermitteln. Das spart Zeit und Geld.“, erläuterte dazu Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann.
Das MJP ist unter der Web-Adresse https://mein-justizpostfach.bund.de/ erreichbar. Ein Anwendersupport kann unter https://id.bund.de/de/contact kontaktiert werden. Abschließend ordnete Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann das vom Bund bereitgestellte MJP in die Digitalisierungsstrategie der Niedersächsischen Justiz ein: „Dieses neue Angebot ist ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zur volldigitalen Aktenführung. Wir sind in Niedersachsen bei der Einführung der elektronischen Akte an unseren Gerichten schon weit gekommen. Es ist gut, dass nun endlich alle Bürgerinnen und Bürger die Vorteile der digitalen Kommunikation mit der Justiz nutzen können. Davon profitiert auch die Justiz: Digital eingereichte Dokumente können direkt in die digitale Akte übernommen werden. Das personalaufwändige Einscannen entfällt. Dadurch erhalten wir als Justiz wiederum Kapazitäten für andere wichtige Tätigkeiten. Insgesamt ist das digitale Justizpostfach ein Gewinn für alle Seiten.“
(c) JM Niedersachsen, 14.11.2023