Die 2. Große Strafkammer hat mit Urteil vom 13.06.2023 einen 29 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Führen einer Schusswaffe, versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem Totschlag, gefährlicher Körperverletzung und Führen einer Schusswaffe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Über dieses Verfahren wurde bundesweit als sogenannter „Imbiss- Mord“ in den Medien berichtet. Die hiergegen vom Angeklagten eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 19.10.2023 verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig
(c) LG Stade, 09.11.2023