Das Bundeskartellamt hat zwei Zusammenschlüsse von Regionalzeitungen im Vorprüfverfahren freigegeben. Dies betrifft zum einen die Übernahme der Verlagsgesellschaft Vogelsberg GmbH & Co. KG durch die Ippen-Gruppe und zum anderen die Übernahme der Schwäbisches Tagblatt GmbH durch die Neue Pressegesellschaft mbH & Co KG.Trotz wettbewerblicher Probleme konnten die Vorhaben fusionskontrollrechtlich nicht untersagt werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Sowohl die Übernahme der Verlagsgesellschaft Vogelsberg durch die Ippen-Gruppe als auch die Übernahme des Schwäbischen Tagblatts durch die Neue Pressegesellschaft sind wettbewerblich sehr bedenklich. In beiden Fällen befürchten wir die Entstehung einer Marktbeherrschung in den jeweiligen Verbreitungsgebieten. Wir mussten die Zusammenschlüsse freigeben, da es sich bei den kritischen Märkten um sogenannte Bagatellmärkte mit nur geringen Umsätzen handelt. In der Pressefusionskontrolle muss ein Marktvolumen von insgesamt fünf Mio. Euro. erreicht werden, bevor ein Zusammenschluss untersagt werden kann. In den letzten Jahren zeigt sich, dass Erwerbe kleinerer Zeitungen oft nicht mehr anmeldepflichtig sind bzw. nicht mehr untersagt werden können.“

Die Zusammenschlüsse betrafen einerseits den Leser- und Anzeigenmarkt im Großraum Horb (Schwaben) und andererseits den Lesermarkt im hessischen Vogelsbergkreis.

Im Großraum Horb werden zwei regionale Tageszeitungen verbreitet: Die Neckar-Chronik, herausgegeben von der Schwäbisches Tagblatt GmbH und der Schwarzwälder Bote, der zur Südwestdeutsche Medien Holding GmbH gehört. Durch den Zusammenschluss verstärkt sich dieVerflechtung zwischen den beiden Verlagshäusern. Die die Schwäbisches Tagblatt GmbH übernehmende Neue Pressegesellschaft mbH & Co KG ist nämlich bereits mit der Herausgeberin des Schwarzwälder Boten, der Südwestdeutsche Medienholding, gesellschaftsrechtlichverflochten. Die Übernahme lässt deshalb eine Schwächung des Wettbewerbs zwischen Neckar-Chronik und dem Schwarzwälder Boten erwarten.

Im Vogelsbergkreis bestehen wesentliche Überschneidungen zwischen den Verbreitungsgebieten der Alsfelder Allgemeinen und der Oberhessischen Zeitung. Beide werden künftig von der Ippen-Gruppe herausgegeben. Wettbewerber gibt es nach dem Zusammenschluss nicht mehr. 

Grund für die Freigaben trotz der Erwartung der Entstehung gemeinsamer- bzw. einzelmarktbeherrschender Stellungen war, dass die im letzten Kalenderjahr auf den betroffenen Leser- und Anzeigenmärkten erzielten Umsätze in beiden Fällen jeweils unterhalb der sogenannten Bagatellmarktschwelle von 20 Mio. Euro lagen (§ 36 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GWB). In der Pressefusionskontrolle gilt zwar ein Multiplikator für Presseumsätze, so dass ein Marktvolumen von insgesamt fünf Mio. Euro für eine Untersagung ausgereicht hätte, auch dieses war aber vorliegend unterschritten.

(c) Bundeskartellamt, 09.11.2023

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