Wie schon der Krieg in der Ukraine spiegelt sich seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 auch dieser Konflikt verstärkt in den sozialen Medien wider und führt zu Debatten darüber, ob die Plattformen ihrer Verantwortung gerecht werden. Über den gestiegenen Israel-Hass, Hetze, Antisemitismus und Desinformation und die Reaktionen der Plattformen darauf debattierte am Mittwochnachmittag auch der Digitalausschuss des Bundestages mit Vertretern der Bundesregierung.
Die Bundesregierung sei bestürzt über das Ausmaß des Hasses in sozialen Medien, betonte ein Vertreter des Bundesministeriums der Justiz im Ausschuss. Man begrüße ausdrücklich, dass die Europäische Kommission auf Basis von Artikel 67 des Digital Services Act (DSA) gegenüber Online-Plattformen wie X (ehemals Twitter), Meta und TikTok wegen offensichtlicher Mängel bei der Content-Moderation Verfahren eingeleitet habe. Die neue Welle des Hasses sehe die Bundesregierung als Bewährungsprobe für den DSA und dessen Vollzug gegenüber sehr großen Plattformen. Das Verfahren laufe, Reaktionen der Plattformbetreiber seien der Bundesregierung derzeit nicht bekannt, sagte der BMJ-Vertreter weiter.
Die Europäische Kommission habe das Personal für die Durchsetzung des DSA erheblich aufgestockt und sei weiter dabei, berichtete ein Vertreter aus dem Digitalministerium (BMDV) auf eine Frage aus den Reihen der SPD-Fraktion. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Überfall der Hamas hätten die Landesmedienanstalten 244 Verstöße, die Mehrzahl davon auf X, verzeichnet, sagte der BMDV-Vertreter auf Nachfrage aus der FDP-Fraktion. Der BMJ-Vertreter ergänzte, TikTok sei, anders als X, bemüht, Abhilfe zu schaffen. Auf eine Frage aus der Linksfraktion danach, welche Rolle ausländische Akteure wie etwa Trollfabriken beim Thema Antisemitismus in sozialen Netzwerken spielten, hieß es, dazu lägen keine Erkenntnisse vor.
Seit dem 25. August sind Online-Plattformen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern verpflichtet, erste Vorgaben, etwa zu neuen Transparenzregeln und Beschwerdemöglichkeiten, einzuhalten. Dazu gehört auch, illegale Inhalte binnen 24 Stunden zu entfernen.
Die Kommission könne bei Verstößen gegen den DSA Bußgelder von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes verhängen, erklärte der BMJ-Vertreter. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Netz DG) sei gegenüber den großen Plattformen nicht mehr anwendbar, sondern gelte nur noch gegenüber Plattformen mit Sitz in Deutschland oder außerhalb der Europäischen Union.
(c) HiB Nr. 839, 09.11.2023