Die Bundesregierung beziffert in ihrer Antwort (20/9077) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/8884) die vom 1. Januar bis 12. Oktober 2023 angefallenen Kosten für die Inanspruchnahme von Visagisten und Frisören durch Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre. Danach hat das Auswärtige Amt 98.770 Euro ausgegeben, das Bundeskanzleramt 23.013,12 Euro, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 20.909,60 Euro, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 12.816,25 Euro, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 11.169,95 Euro, das Bundesministerium des Innern und für Heimat 6.838,87 Euro, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 5.332,69 Euro, das Bundesministerium der Verteidigung 3.869,53 Euro, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 3.069,20 Euro, das Bundesministerium der Finanzen 1.833 Euro, das Bundesministerium für Bildung und Forschung 1.739,96 Euro und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 550 Euro.
Nach Angaben der Bundesregierung beinhalten die Beträge in der Regel auch bezahlte Zuschläge für Reisetätigkeit oder Material. Mögliche Reisekosten, die im Rahmen der Mitreise als Teil einer offiziellen Delegation entstanden sind, würden nicht gesondert erfasst und seien nicht enthalten. Auf die Frage nach der Inanspruchnahme von Visagisten und Frisören durch ehemalige Bundeskanzler in diesem Jahr heißt es in der Antwort, für die Inanspruchnahme einer freiberuflichen Assistentin für Make-up und Frisur seien Kosten von 29.416,99 Euro entstanden.
(c) HiB Nr. 821, 07.11.2023