In dem Markenrechtsstreit mit dem Az. 33 O 15667/20 hat die unter anderem auf Markenrecht spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München I den Verkündungstermin vom 26.04.2022 heute abgesetzt.

Die Parteien haben sich im Vergleichswege geeinigt. Das Verfahren vor dem Landgericht München I ist somit abgeschlossen.

Hinweis:

Zum Inhalt des Vergleichs wird wegen einer Vertraulichkeitsvereinbarung der Parteien keine Stellungnahme seitens der Pressestelle des Landgerichts München I erfolgen.

Quelle: Landgericht München I, Pressemitteilung vom 10. März 2022

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