Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Christian Kunnes zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Richter am Bundesgerichtshof Kunnes ist 47 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer neunmonatigen Tätigkeit als Rechtsanwalt trat er im Juli 2006 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. Dort war er in der Proberichterzeit bei der Staatsanwaltschaft München I eingesetzt, wo er im Juli 2008 zum Staatsanwalt ernannt wurde. Mitte Oktober 2008 wechselte er als Regierungsrat in das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und wurde dort im Juli 2010 zum Oberregierungsrat befördert. Ein Jahr später, im Juli 2011, kehrte Herr Kunnes als Richter am Landgericht an das Landgericht München I in den Justizdienst zurück. Von dort wurde er in der Zeit von Juni 2016 bis Mai 2020 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Anschluss an diese Abordnung war er ab Juni 2020 als Richter am Oberlandesgericht bei dem Oberlandesgericht München tätig.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Kunnes dem IX. Zivilsenat zugewiesen, der vornehmlich für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und des Insolvenzrechts sowie über Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte und steuerliche Berater zuständig ist.
(c) BFH, 02.11.2023