Die Bundesanwaltschaft hat am 12. Oktober 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage gegen die deutsche und algerische Staatsangehörige Sara B. erhoben.
Die Angeschuldigte ist der Mitgliedschaft in zwei terroristischen Vereinigungen im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) hinreichend verdächtig. Zudem werden ihr Kriegsverbrechen gegen Eigentum (§ 9 Abs. 1 VStGB), Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB) sowie ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a KrWaffKontrG) vorgeworfen.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Sara B. reiste im Mai 2013 mit ihrer damals wenige Monate alten Tochter nach Syrien, um Mitglied in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Junud al-Sham“ zu werden. Zusammen mit ihrem Ehemann, einem für die „Junud al-Sham“ tätigen Kämpfer, bezog die Angeschuldigte ein Haus, das die Organisation nach Vertreibung der ursprünglichen Bewohner besetzt hatte. Im Februar 2014 schloss sich das Ehepaar der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Sowohl bei der „Junud al-Sham“ als auch beim IS führte Sara B. für ihren Ehemann den Haushalt und erzog die gemeinsamen Kinder im Sinne der Vereinigungsideologie. Sie verfügte über eine halbautomatische Schusswaffe sowie ein Schnellfeuergewehr und ließ sich im Umgang damit unterrichten. Nach dem Tod ihres Ehemannes heiratete die Angeschuldigte nach islamischem Ritus einen verwundeten IS-Kämpfer. Sie pflegte ihn, um seine Kampfkraft wiederherzustellen und führte den gemeinsamen Haushalt. Für ihre Betätigung beim IS erhielt Sara B. finanzielle Zuwendungen von der Organisation. Erst im März 2018 kehrte sie nach Deutschland zurück.
Die Angeschuldigte wurde am 21. Juni 2023 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
(c) GBA, 30.10.2023