Der Bundestag billigt das „Gesetz über die Rechtsverhältnisse“ der deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament. Die darin getroffenen Bestimmungen stellen die Abgeordneten im Wesentlichen den Mitgliedern des Deutschen Bundestages gleich.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21