Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat nach zwei Verhandlungstagen am 24. und am 26. Oktober 2023 einen Eilantrag, mit dem sich der Verein für Dorferhaltung und Umweltschutz e.V., ein nach dem Umweltrechtbehelfsgesetz anerkannter Verein aus Lehrte, gegen eine der Firma Aldi erteilte Baugenehmigung für den Neubau eines Logistikzentrums in Aligse (Lehrte) wendet, abgelehnt.
Die Kammer ist (u.a. nach umfangreicher Befragung von Sachverständigen) zu der Auffassung gelangt, dass sich die Baugenehmigung voraussichtlich als rechtmäßig erweisen wird, weil sie in Einklang steht mit den Festsetzungen des zugrundeliegenden Bebauungsplans und gegen diesen Bebauungsplan, der einer inzidenten Normenkontrolle zu unterziehen ist, bei der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Überprüfung keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich seiner Wirksamkeit bestehen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden. Az. 4 B 5339/22
(c) VG Hannover, 27.10.2023