Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Studierende, Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen ihre Klausuren in der staatlichen Pflichtfachprüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung nach eigener Wahl per Hand oder in elektronischer Form schreiben.
In Hamm wurden hierzu in einer Außenstelle des Oberlandesgerichts Räumlichkeiten zur Anfertigung der Klausuren eingerichtet, in denen auch die Möglichkeit zur elektronischen Anfertigung der Arbeiten besteht. Vom 4. bis zum 12. Oktober 2023 haben das Oberlandesgericht Hamm und das Justizprüfungsamt Hamm Räume und Technik einem „Stresstest“ unter realen Bedingungen und Vollauslastung unterzogen.
Mit dem Angebot, selbst einmal die Technik zu testen und eine Probeklausur unter realen Bedingungen mit anschließender Korrektur zu schreiben, konnten mehrere hundert Studierende, Referendarinnen und Referendare gewonnen werden, die an insgesamt sechs Tagen Klausuren nach eigener Wahl per Hand oder – ganz überwiegend – elektronisch geschrieben haben.
Nach anfänglichen Tests der Grundlagen wurden die Anforderungen an Technik und technischen Dienstleister nach und nach auf die Probe gestellt. Beispielsweise wurden technische Probleme wie der Ausfall eines Computers oder kurzfristig erforderliche Schreibverlängerungen einzelner oder aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer simuliert.
Die Ergebnisse sind sehr erfreulich. Die Technik hat einwandfrei funktioniert und auch die simulierten Probleme konnten ohne weiteres bewältigt werden. Darüber hinaus wurden wertvolle Erkenntnisse dazu gewonnen, wie die Ausstattung der Räumlichkeiten weiter verbessert werden kann, beispielsweise durch eine noch bessere Beschilderung. Auch die Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sehr positiv. Durchweg lobten diese die ihnen gebotene Möglichkeit, die E-Klausur einmal selbst testen zu können.
(c) OLG Hamm, 27.10.2023