Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat heute zwei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts vom 17. Februar 2022 abgewiesen, welcher es der beigeladenen Deutschen Bahn erlaubt, die östliche Riedbahn (Strecke 4010 Frankfurt am Main – Mannheim) durchgängig zweigleisig wiederherzustellen und zu befahren sowie in Neuostheim eine neue Haltestelle für den Personennahverkehr zu errichten. Die Klägerin im ersten Verfahren, eine planbetroffene Grundstückseigentümerin, wendet sich im Wesentlichen gegen bau- und betriebsbedingte Lärmimmissionen auf ihrem Grundstück. Klägerin in dem zweiten Verfahren ist die Stadt Mannheim, die befürchtet, dass es infolge der Wiederherstellung der zweigleisigen Befahrbarkeit der östlichen Riedbahn zukünftig zu vermehrtem Güterverkehr und damit zu einer zusätzlichen Verlärmung von Teilen des Stadtgebiets kommt.

Das Urteil erging im Anschluss an die mündliche Verhandlung des 5. Senats vom 25. Oktober 2023. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Hinweis: Der VGH wird eine gesonderte Pressemitteilung zu den Urteilsgründen, die voraussichtlich erst in mehreren Wochen vorliegen werden, veröffentlichen. Derzeit können keine weiteren Angaben zum Inhalt des Urteils gemacht werden, da die Urteilsgründe noch nicht vorliegen. Auch nähere Angaben zum Zeitpunkt, in dem die Urteilsgründe vorliegen werden, sind nicht möglich.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden (Az.: 5 S 1271/22 und 5 S 1274/22). 

(c) VGH Baden-Württemberg, 27.10.2023

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