Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, mit dem mehr und schnellere Rückführungen und Abschiebungen von Personen ohne Bleiberecht in Deutschland ermöglicht werden. Der Gesetzentwurf sieht ein Bündel von Maßnahmen vor, die effektivere Verfahren und eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht vorsehen. Dabei geht es auch um die schnellere Abschiebung von Straftätern und Gefährdern.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Mit dem Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass Menschen ohne Bleiberecht schneller unser Land verlassen müssen. So stärken wir den gesellschaftlichen Rückhalt für die Aufnahme der geflüchteten Menschen in Deutschland.

Wir sehen ein Bündel restriktiver Maßnahmen für mehr und schnellere Rückführungen vor. Das ist notwendig, damit wir weiterhin unserer humanitären Verantwortung für die Menschen gerecht werden können, die wir vor Krieg und Terror schützen müssen – wie die 1,1 Millionen Geflüchteten aus der Ukraine. Um das Grundrecht auf Asyl zu schützen, müssen wir die irreguläre Migration deutlich begrenzen.

Wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land wieder verlassen. Die Zahl der Rückführungen ist in diesem Jahr schon um 27 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum, dennoch gibt es erheblichen Änderungsbedarf. Unsere Neuregelungen werden in einer Vielzahl von Fällen die Möglichkeiten für die Rückführung verbessern. Dazu gehört auch, Straftäter und Gefährder konsequenter und schneller abzuschieben. Das gilt besonders für die Organisierte Kriminalität, die wir noch entschiedener bekämpfen.

Wir gehen mit diesem Entwurf insbesondere auch auf die von den Ländern und Kommunen geäußerten Bedürfnisse ein, denn diese sind es, die für den Vollzug von Abschiebungen zuständig sind.“

Der Gesetzentwurf sieht folgende Regelungen für mehr und schnellere Rückführungen vor:

  • Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll im Einklang mit dem verfassungs- und europarechtlichen Rahmen von derzeit zehn auf 28 Tage verlängert werden. Damit erhalten die Behörden mehr Zeit, eine Abschiebung vorzubereiten.
  • Die Ausweisung von Mitgliedern krimineller Vereinigungen wird deutlich erleichtert und unabhängig von einer individuellen strafgerichtlichen Verurteilung bei hinreichenden Tatsachen, die eine Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung belegen, ermöglicht. Dies ist ein weiteres Instrument zur Bekämpfung von Strukturen der Organisierten Kriminalität.
  • Die Durchsuchung von Wohnungen nach Datenträgern und Unterlagen wird ermöglicht, insbesondere um die Identität einer Person zweifelsfrei klären zu können.
  • Unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen sollen die Möglichkeiten zum Betreten weiterer Räumlichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften geschaffen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass im Falle einer Abschiebung die betroffene Person auch tatsächlich in der Gemeinschaftsunterkunft angetroffen wird.
  • Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote werden als eigenständiger Grund für Abschiebehaft geregelt.
  • Eine Abschiebung wird bei Ausreisepflichtigen in Haft nicht mehr angekündigt. Ebenso soll die einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen, denen eine mindestens einjährige Duldung vorausging, gestrichen werden. Ausnahmen gelten für Familien mit Kindern unter 12 Jahren.
  • Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen ebenso wie Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen künftig sofort vollziehbar sein, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen.
  • Die Vereitelung von Abschiebungen durch missbräuchliche Asylfolgeanträge soll verhindert werden.
  • Künftig soll auch die Schleusung von Kindern strafbar sein.
  • Die Ausweisung von Schleusern soll besonders forciert werden. Wenn sie mindestens zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden, wiegt das Ausweisungsinteresse künftig besonders schwer, was eine Abschiebung erleichtert.
  • Darüber hinaus greift der Gesetzentwurf Vorschläge zur Entlastung der Ausländerbehörden auf. Konkret ist eine längere Gültigkeitsdauer von Aufenthaltsgestattungen im Asylverfahren (von drei auf sechs Monate) und von Aufenthaltserlaubnissen von subsidiär Schutzberechtigten (von einem auf drei Jahre) sowie von elektronischen Aufenthaltstiteln von Ausländern mit Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU vorgesehen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:

https://www.bmi.bund.de/rueckfuehrungsverbesserungsgesetz

(c) BMI, 25.10.2023

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