Zum Entwurf für ein Rückführungsverbesserungsgesetz, der am Mittwoch im Bundeskabinett debattiert wird, erklärt Filiz Polat, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat:
 

„Der Entwurf für ein Rückführungsverbesserungsgesetz enthält Regelungen, die unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte auf Freiheit, auf Unverletzlichkeit der Wohnung und auf Privatsphäre der Betroffenen darstellen. Diese Eingriffe stoßen zurecht auf einhellige Ablehnung von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen. In den parlamentarischen Beratungen werden wir die verfassungs- und europarechtlichen Bedenken thematisieren.
 

Wir benötigen im Umgang mit Geflüchteten eine politische Antwort, die Chancen bietet und Perspektiven eröffnet. Viele Geflüchtete wollen arbeiten, dürfen es aber nicht. Deshalb müssen endlich die Arbeitsverbote im Aufenthaltsrecht ohne Ausnahmen abgeschafft werden. Hierzu plant die Bundesregierung Verbesserungsvorschläge, die jetzt vorgelegt werden müssen.
 

Der pauschale Ruf nach mehr Abschiebungen hat nichts mit den tatsächlichen Herausforderungen bei der Aufnahme, Versorgung und Integration von Schutzsuchenden zu tun. Wer sagt, wir hätten ein „Abschiebedefizit“, verkennt: Die Gründe, warum Menschen mit einer Duldung in Deutschland leben, sind so vielfältig wie ihre Lebensgeschichten. Manche sind geduldet, weil sie sich in einer Ausbildung befinden, andere, weil sie nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können, wie zum Beispiel Geflüchtete aus dem Iran. Ein Großteil von ihnen sind Kinder.“

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