Die Beteiligten des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz, das Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG, die Landesdirektion Sachsen als Vertreterin des Freistaates Sachsen und die Beigeladene, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Sachsen e.V., haben vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz am 19. Oktober 2023 einen umfassenden Vergleich geschlossen und damit den Konflikt zwischen Lärmschutz und der Sicherung der wirtschaftlichen Grundlage für den Fortbestand des Betriebs der Antragstellerin vorläufig gelöst.
Dem Verfahren lag folgende Konstellation zugrunde: Weil beim Betrieb auf dem Sachsenring in der Vergangenheit die nach der TA Lärm einzuhaltenden Lärmgrenzen nicht bei allen Gebäuden im Umkreis der Rennstrecke eingehalten wurden, erließ die Landesdirektion Sachsen gegenüber der Antragstellerin am 22. März 2023 einen immissionsschutzrechtlichen Bescheid, in dem unter Anordnung der sofortigen Vollziehung vier neue Messorte festgelegt wurden, an denen vorgegebene Immissionsrichtwerte einzuhalten sind. Hiergegen legte die Antragstellerin Widerspruch ein und stellte einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zum Verwaltungsgerichts Chemnitz – 2 L 156/23 -. Zur Begründung verwies sie u.a. darauf, dass die Anordnungen die wirtschaftliche Existenz und den Weiterbetrieb des Sachsenrings gefährdeten. Nach Durchführung eines Erörterungstermins vor Ort und Einholung eines Gutachtens einigten sich die Beteiligten heute in einem umfangreichen Vergleich neben zahlreichen weiteren Regelungen u.a. auf die Errichtung von weiteren Schallschutzwänden und einen Ruhetag in der Woche.
(c) VG Chemnitz, 19.10.2023