der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit heutigem Beschluss einem Eilantrag des Veranstalters einer Versammlung mit dem Thema „Menschenrechte und Völkerrecht auch für Palästina“ stattgegeben und ein Versammlungsverbot der Landeshauptstadt München vom 18. Oktober 2023 vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Versammlung kann somit wie angezeigt heute Abend ab 18:30 Uhr auf dem Marienplatz in München stattfinden.
Das Gericht gab dem Eilantrag deshalb statt, weil die von der Landeshauptstadt angestellte Gefahrenprognose im vorliegenden Fall kein Versammlungsverbot rechtfertige. Der BayVGH verkenne dabei nicht, dass es bei anderen bundesweiten Versammlungen mit Bezug zur derzeitigen Lage in Israel und Palästina zu Straftaten in Form der Billigung von Straftaten, Volksverhetzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie zu Verstößen gegen das Versammlungsrecht gekommen sei. Die Versammlungsbehörde habe aber nicht ausreichend darlegt, dass die mit 50 Teilnehmern angezeigte Versammlung mit diesen Versammlungen vergleichbar sei. Die Landeshauptstadt habe selbst ausgeführt, dass es in München bereits Versammlungen mit gleichem Bezug gegeben habe, bei denen es zu gar keinen oder nur geringen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gekommen sei. Auch sei eine Versammlung am 18. Oktober 2023 mit 500 Teilnehmen in Nürnberg weitgehend störungsfrei verlaufen. Die Landeshauptstadt habe zudem nicht ausreichend geprüft, ob anstelle des Verbots – wie etwa in Augsburg – mildere Mittel wie z.B. Auflagen für die Versammlung in Betracht gekommen wären.
Gegen den Beschluss des BayVGH gibt es kein Rechtsmittel.
Die Landeshauptstadt München hat nach dem Beschluss des BayVGH nunmehr den Versammlungsort geändert. Als Versammlungsort wurde anstelle des Marienplatzes die Feldherrnhalle (Odeonsplatz) bestimmt.
(c) VGH Bayern, 19.10.2023