Gewalt in Beziehungen und häusliche Gewalt – in aller erster Linie sind in derartigen Fällen Männer die Täter. In diesen Fällen kann es – je nach Schwere des Tatvorwurfs – im Falle einer Anklageerhebung, zur Verhängung von Geld-, Bewährungs- oder auch Freiheitsstrafen kommen. Nicht selten bleibt allerdings eine gewisse Hilflosigkeit: Denn Strafe allein hält viele Täter eben nicht davon ab, auch in Zukunft wieder gewalttätig zu werden. Doch wie lässt sich erreichen, dass Gewalt sich eben nicht wiederholt? Ein Schritt auf diesem Weg sind gerichtlich oder staatsanwaltschaftlich erteilte Auflagen oder Weisungen – mit denen die Täter etwa zur Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining verpflichtet werden. Das Problem dabei: Können die Täter derartige Kurse nicht selbst bezahlen (wozu sie prinzipiell verpflichtet sind), läuft die Idee, auf diese Weise weitere Gewalt zu verhindern, letztlich ins Leere. Genau das soll nun durch ein neues Projekt im Zuge des Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention verhindert werden. Insgesamt stehen der Justiz dafür in diesem und im nächsten Jahr rund 191.000 Euro zur Verfügung, wie heute (8. März 2022) im Rechtsauschuss berichtet wurde.
„Mit diesem Geld wollen wir noch besser sicherstellen, dass beschuldigte Personen die jeweils für sie individuell geeignete Auflage zugewiesen bekommen. Zudem soll die Verhängung entsprechender Auflagen und Weisungen auch dann möglich sein, wenn die Täter nicht in der Lage sind, diese selbst zu bezahlen. Letztlich geht es uns darum – abseits von Verurteilungen und Strafen – alles zu tun, damit die Täter künftig nicht mehr gewalttätig werden“, betont Justizsenatorin Schilling.
Mit den jetzt zur Verfügung gestellten Mitteln soll dazu unter dem Dach der Sozialen Dienste der Justiz sowohl für Bremen als auch für Bremerhaven eine Case-Management-Stelle geschaffen werden, die konkrete Einzelfälle im Auftrag der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Zusammenarbeit mit den bestehenden Einrichtungen fachlich einschätzt und die im jeweiligen Einzelfall am besten geeignete Auflage empfiehlt. Da es eben nicht „den einen“ Typus Gewalttäter gibt, sei es wichtig, entsprechende Angebote individuell zu gestalten, um die Betroffenen tatsächlich damit erreichen zu können.
Zugleich wird die Finanzierung der jeweils empfohlenen Maßnahme geprüft und – sollte die jeweilige Person über keine ausreichenden eigenen finanziellen Mittel verfügen – eine Übernahme der Finanzierung aus den jetzt zur Verfügung gestellten Geldern sichergestellt. Die koordinierende Stelle wird überdies die bestehenden Angebote in diesem Bereich fortlaufend analysieren und eventuelle Angebotslücken gemeinsam mit den freien Trägern schließen.
„Wir dürfen bei Beziehungsgewalt, schlagenden Partnern oder Vätern nicht wegsehen. Selbstverständlich müssen derartige Taten bestraft werden: Gewalt gegen Frauen und Kinder ist keinesfalls zu tolerieren. Letztlich aber müssen wir auch sicherstellen, dass sich Gewalttaten nicht wiederholen und die Täter ihr Verhalten ändern. Investitionen in die sogenannte Täterarbeit sind in diesem Sinne gleichzeitig vorbeugender Opferschutz. Ich freue mich daher besonders, dass wir nun in diesem Bereich im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention zusätzliche Handlungsmöglichkeiten erhalten – und bin mir sicher: Die Mittel, mit denen wir dort nun arbeiten können, sind in jedem Fall gut angelegtes Geld“, so Schilling abschließend.
Quelle: Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen, Pressemitteilung vom 9. März 2022