„Hessen steht fest an der Seite Israels. Wir verurteilen die grauenvollen terroristischen Angriffe auf den Staat Israel und die in Israel lebenden Menschen aufs Schärfste. Unsere Gedanken sind in diesen schweren Stunden in Israel, ganz besonders bei den vielen Opfern und ihren Angehörigen. Israel kann sich auf unsere uneingeschränkte Solidarität verlassen“, erklärten Justizminister Roman Poseck und Innenminister Peter Beuth heute in Wiesbaden.
„Der Rechtsstaat ist aufgerufen, mit aller Härte gegen Straftaten vorzugehen, die Israel sowie die Opfer des Terrors verunglimpfen und schreckliche Verbrechen billigen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Deutschland zum Ort für widerwärtige Agitation der Hamas oder anderer Terrorgruppen wird. Nach dem Strafgesetzbuch kommen unter anderem die Straftatbestände der Volksverhetzung (§ 130 StGB), der Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) und der verhetzenden Beleidigung (§ 192 a StGB) in Betracht. Im Übrigen ist das Verbrennen von Flaggen ausländischer Staaten unter Strafte gestellt (§ 104 StGB). Weiterhin sieht das Strafgesetzbuch vor, dass rassistische, antisemitische und sonstige menschenverachtende Beweggründe bei der Strafzumessung negativ ins Gewicht fallen (§ 46 Abs. 2 StGB).
Die hessischen Staatsanwaltschaften werden entsprechende Verfahren mit Hochdruck und mit Konsequenz bearbeiten. Dem hessischen Generalstaatsanwalt bin ich sehr dankbar dafür, dass er auf die aktuelle Situation bereits mit einer Rundverfügung an alle hessischen Staatsanwaltschaften reagiert hat. Durch diese werden die Staatsanwaltschaften angehalten, Verfahren im Kontext des Terrorangriffs auf Israel eine hohe Priorität zuzuerkennen. Außerdem gibt die Rundverfügung vor, dass Verfahren grundsätzlich in den Staatsschutzabteilungen bearbeitet werden und Einstellungen aus Opportunitätsgründen in aller Regel ausgeschlossen sind. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass strafrechtliche Verurteilungen auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen nach sich ziehen können“, erklärte Justizminister Roman Poseck, der auch Mitglied derauch Vorstandsmitglied der deutsch-israelischen Juristenvereinigung ist.
Innenminister Peter Beuth sagte: „Die hessische Polizei ist sensibilisiert auf mögliche Propaganda-Delikte und weitere Straftaten, die vor dem Hintergrund der verwerflichen Attacken der Hamas auch hierzulande von Sympathisanten begangen werden könnten. Sie wird sehr niederschwellig und konsequent einschreiten, wenn die Verbrechen der Hamas auf deutschen Straßen und Plätzen bejubelt werden. Wir haben im Hessischen Innenministerium unter der Federführung des Inspekteurs der Polizei eine Task Force eingerichtet. Dort werden die Informationen der hessischen Sicherheitsbehörden über mögliche Versammlungen in diesem Kontext gebündelt und Sympathiebekundungen oder Aufrufe zu Straftaten ausgewertet. Basierend darauf werden erforderliche sicherheitsbehördliche Maßnahmen initiiert. Zudem werden wir auch die kommunalen Versammlungsbehörden im Hinblick auf mögliche Auflagen oder Verbote zielgerichtet beraten und unterstützen. Wir behalten so die dynamische und teils hoch emotionale Lage im Blick und werden gegen Straftaten konsequent vorgehen.“
„Es ist erschreckend, dass das Netz nach den Terrorangriffen intensiv genutzt wird, um Hass und Hetze gegen Israel zu verbreiten. Auch hier gilt das Gebot der konsequenten Strafverfolgung. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch die Anonymität schützt nicht vor Strafverfolgung. Hessen ist mit der der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft (ZIT) sehr gut aufgestellt, auch in diesen Fällen konsequent und erfolgreich zu ermitteln“, führte Justizminister Roman Poseck abschließend aus.
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