Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der LeanIX GmbH (LeanIX), Bonn, durch die SAP SE (SAP), Walldorf, in der ersten Prüfungsphase freigegeben. Die Ermittlungen hatten ergeben, dass der Zusammenschluss keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwarten ließ.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Durch das Zusammenschlussvorhaben erweitert SAP sein Produktportfolio um Software aus dem Bereich Enterprise Architecture Management, in dem SAP bisher keine eigenen Softwarelösungen anbietet. Wir haben den Zusammenschluss aufgrund der starken Stellung von SAP genau geprüft und im Ergebnis freigegeben. Kern unserer Prüfung war die Frage, ob SAP durch das Angebot neuer Produktbündel den Wettbewerb behindern kann. Hierfür haben sich jedoch keine hinreichenden Anhaltspunkte ergeben.“

SAP ist ein bedeutender Anbieter von Unternehmensanwendungssoftware (EAS). Das Unternehmen ist insbesondere im Bereich der Enterprise Resource Planning-Software (ERP) stark. LeanIX ist ein deutsches Unternehmen, das B2B-Softwarelösungen im Bereich Enterprise Architecture Management (EAM) anbietet. Die Software-as-a-Service-Lösungen von LeanIX ermöglichen es Unternehmen, sich einen Überblick über ihre IT-Landschaft zu verschaffen und so den Übergang zu ihrer Ziel-IT-Architektur zu visualisieren, zu bewerten und zu verwalten. SAP beabsichtigt, die Software von LeanIX in Zukunft (auch) zusammen mit weiteren SAP-Produkten als Teil einer Lösungssuite für die digitale Transformation anzubieten.

Die Produkte der Parteien sind komplementär. Das Bundeskartellamt hat vor allem geprüft, ob ein gebündeltes Angebot von LeanIX-Software und SAP-Software zu einer Behinderung des Wettbewerbs im Bereich EAM führen kann. Die Ermittlungen haben hierfür jedoch keine hinreichenden Anhaltspunkte ergeben. Der EAM-Markt ist ein dynamischer Markt mit erheblichen Wachstumsraten, in dem es zahlreiche Anbieter gibt. SAP-Kunden werden auch in Zukunft die Möglichkeit haben, zwischen verschiedenen EAM-Produkten zu wählen. Es ist nicht zu erwarten, dass SAP mit einer Bündelungsstrategie Wettbewerber in erheblichem Ausmaß verdrängen kann. 

Das Bundeskartellamt hat ferner geprüft, ob und inwieweit SAP Zugriff auf die Daten von LeanIX betrefflich der IT-Landschaft ihrer Kunden hat und diese nutzen kann. Nach den Ergebnissen der Ermittlung ist dadurch allerdings ebenfalls nicht mit einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs auf dem ERP-Markt zu rechnen.

(c) Bundeskartellamt, 11.10.2023

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