Die 29. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin – Schwurgerichtskammer – hat heute den 43-jährigen Gul Mohammad A. wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer befand den Angeklagten für schuldig, am 29. April 2022 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau und Mutter der sechs gemeinsamen Kinder ermordet zu haben. Nach den Feststellungen der Kammer habe er die Geschädigte am Vormittag des Tattages auf offener Straße in Berlin-Pankow abgepasst und sei an sie herangetreten, um sie zu töten. Er habe der sich wehrenden Geschädigten sodann mit einem mitgeführten Jagdmesser 13 Stiche und Schnitte, unter anderem in den Hals, zugefügt. Die Geschädigte sei innerhalb kürzester Zeit noch am Tatort an den Verletzungsfolgen verstorben. Bereits vor der Tat habe der Angeklagte bei wenigstens zwei Gelegenheiten körperliche Gewalt gegenüber seiner Ehefrau angewendet und ihr gedroht, sie zu töten, sollte sie nicht zu ihm zurückkehren.
Zu den Beweggründen des aus Afghanistan stammenden Angeklagten stellte die Kammer fest, dass der Angeklagte seine Ehefrau getötet habe, weil diese sich zunehmend seinen archaischen Wert- und Ehrvorstellungen widersetzt habe und in Berlin ein eigenständiges sowie selbstbestimmtes Leben habe führen wollen. Er habe aus Rache für die Trennung, Eifersucht und Hass gehandelt. Die Tat stelle sich als klassischer Femizid dar, so der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung. Die Motive stünden auf unterster sittlicher Stufe und erfüllten das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.
Der Angeklagte verbleibt weiter in Untersuchungshaft.
Az.: 529 Ks 5/22
(c) LG Berlin, 09.10.2023