Die Bundesregierung hat heute die von dem Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegte Erste Verordnung zur Änderung der Justizaktenaufbewahrungsverordnung (1. JAktAVÄndV) beschlossen.
Die Bundesregierung plant Entschädigungs- bzw. Anerkennungsleistungen für trans- und intergeschlechtliche Personen, die aufgrund früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder Zwangsscheidungen betroffen sind. Mit der heute beschlossenen Änderungsverordnung wird die Aussonderung von gerichtlichen Akten zu Verfahren nach dem Transsexuellengesetz zunächst bis Ende 2030 ausgesetzt. Damit wird sichergestellt, dass auch in länger zurückliegenden Fällen der Nachweis der Betroffenheit mittels Zugriffes auf diese Akten möglich bleibt.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Den Verordnungsentwurf finden Sie hier.
(c) BMJ, 04.10.2023