Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Justiz als erstes Gericht in der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit am 19. September 2023 diebisherige digitale Aktenführung erfolgreich auf das neue elektronische Aktensystem e²A umgestellt, das die sichere und effektive digitale Datenverarbeitung weiter fördern soll.

Seit Februar 2023 wurde der Umstieg auf die elektronische Gerichtsakte mit dem neuen digitalen Aktensystem e²A am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht durch die engagierte Tätigkeitzahlreicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorbereitet und in zwei Pilotsenaten erprobt. Der eigentlich für Juni dieses Jahres vorgesehene Roll-out musste wegen anfänglich noch bestehender Schwierigkeiten bei der Einbindung des neuen Systems in die bereits vorhandenen elektronischen Strukturen verschoben werden. Diese Mängel konnten vor der jetzt gelungenen Umstellung weitgehend behoben werden. Mit dem nunmehr ausgerollten neuen System wird die elektronische Gerichtsakte entsprechend den Anforderungen an die Aktenführung in der Justiz als eine Serie von einheitlichen PDF/A-Dokumenten in einer festen Reihenfolge mit allen aktenrelevanten Informationen unveränderbar gespeichert. Damit entsteht eine übersichtliche, vollwertig nutzbare und sichere, langzeitarchivierbare digitale Gerichtsakte, die die Effizienz der Bearbeitung weiter steigert und eine ortsunabhängige Verfügbarkeit der Daten für die Verfahrensbearbeitung zusätzlich fördert.

Dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ist damit ein weiterer großer Schritt zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs gelungen, wonach die Prozessakten ab dem 1. Januar 2026flächendeckend bei allen Staatsanwaltschaften und Gerichten ausschließlich elektronisch zu führen sind. Nach der erfolgreichen Einführung von e²A am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht soll die Umstellung an den niedersächsischen Verwaltungsgerichten in den nächsten Monaten vorbereitet werden und ab Anfang 2024 beginnen. Im Anschluss daran werden die Gerichtsakten in der gesamten Niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit dann nur noch elektronisch geführt werden.

(c) Nds. OVG, 27.09.2023

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