Zwei Angeklagte u.a. wegen Anstiftung zur Untreue zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Die 20. Wirtschaftskammer des Landgerichts Stuttgart hat heute in dem Strafverfahren Az. 20 KLs 1901 Js 126339/16 ein Urteil verkündet.
Nach den Feststellungen der Kammer haben die beiden Angeklagten, die sich als Dienstleister im Rahmen der Vermittlung und Betreuung libyscher Patienten im Klinikum Stuttgart betätigt hatten, unter anderem mitzuverantworten, dass unberechtigte Zahlungen aus dem Vermögen des Klinikums für nicht erbrachte Leistungen in Millionenhöhe erfolgten.
Ein Angeklagter wurde heute wegen Anstiftung zur Untreue in vier Fällen sowie wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Ein weiterer Angeklagter wurde heute wegen Anstiftung zur Untreue in zwei Fällen, Beihilfe zur Untreue in vier Fällen sowie wegen Beihilfe zum versuchten Betrug zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Quelle: Landgericht Stuttgart, Pressemitteilung vom 4. März 2022