Die Bundespolizei griff am Mittwoch über 170 unerlaubt eingereiste Personen in Südbrandenburg auf. Dabei handelte es sich um mehrere Personengruppen mit bis zu 37 Personen. Der Großteil der Personen gab an, aus Syrien zu stammen. Vier Schleuser nahmen die Beamtinnen und Beamten vorläufig fest.
In einem Fall, gegen 08:50 Uhr, beabsichtigten die Einsatzkräfte auf der Autobahn 15 die Kontrolle eines in der Slowakei zugelassenen Kleintransporters. Trotz eindeutiger Anhaltsignale entzog sich der Fahrer in verkehrsgefährdender Weise der polizeilichen Kontrolle und fuhr an der Anschlussstelle Forst ab. Im Stadtgebiet Forst versuchte der Fahrer den Streifenwagen der Bundespolizei abzudrängen und kam mit dem Transporter an einer Leitplanke zum Stehen. Anschließend setzte der Fahrer seine Flucht zu Fuß fort. Im Fahrzeug entdeckten die Beamtinnen und Beamten einen irakischen sowie 29 syrische Staatsangehörige/n. Die Personen im Alter von zwei bis 52 Jahren saßen ungesichert auf der Ladefläche des Transporters. Das beigefügte Bild zeigt die Aufgriffssituation und ist zum Zwecke der Beweissicherung im Strafverfahren angefertigt worden.
Wenig später stellte eine Streife den mutmaßlichen Schleuser im Stadtteil Forst-Noßdorf. Der 18-jährige Syrer wies sich mit einer Aufenthaltsgestattung für Deutschland aus. Nach ersten Erkenntnissen besteht der Verdacht, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln fuhr, was gesondert beanzeigt wurde.
In einem weiteren Fall, gegen 15:50 Uhr, soll ein 35-jähriger Georgier zwei afghanische sowie sieben türkische Staatsangehörige, davon vier Kinder, auf der Autobahn 15 nach Deutschland eingeschleust haben. Beim Versuch das mutmaßliche Schleuserfahrzeug zu kontrollieren, bremste der Fahrer den polnischen Opel Vectra auf dem Standstreifen zwischen den Anschlussstellen Roggosen und Cottbus Süd plötzlich ab und flüchtete zu Fuß. Nach kurzer Verfolgung konnten ihn die Einsatzkräfte jedoch festnehmen. Hierbei leistete der mutmaßliche Schleuser durch Schläge und Tritte erheblichen Widerstand.
Keine der Personen konnte legitimierende Reisedokumente für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland vorweisen. Die Bundespolizei leitete gegen alle strafmündigen Personen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes ein.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Äußerung von Schutzersuchen leiteten die Einsatzkräfte alle Personen zur Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg weiter. Unbegleitete Minderjährige übergaben sie in die Obhut des zuständigen Jugendamtes.
Gegen die mutmaßlichen Schleuser leitete die Bundespolizei Ermittlungsverfahren wegen des Einschleusens von Ausländern ein. Die zuständige Staatsanwaltschaft entschied, alle Schleuser auf freien Fuß zu setzten.
(c) Bundespolizeidirektion Berlin, 21.09.2023