„Seit 24. Februar 2022 bis heute hat die Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung fast 10.000 Drittstaatsangehörige bei ihrer Einreise festgestellt, davon etwa 7.500 ukrainische Staatsangehörige.
Letztere reisen mit biometrischem Pass legal ein.
Um ukrainischen Staatsangehörigen ohne biometrischen Pass ebenfalls eine legale Einreise zu ermöglichen, verzichtet die Bundespolizei in dieser konkreten Ausnahmesituation vorübergehend auf die ansonsten notwendigen Einreisevoraussetzungen, wie zum Beispiel einen erforderlichen Aufenthaltstitel oder einen Zweck-Mittel-Nachweis, sofern die Personen glaubhaft einer Vertriebenensituation zugeordnet werden können. Das Gleiche gilt auch für alle anderen Drittstaatsangehörigen, sofern sie glaubhaft einer Vertriebenensituation zugeordnet werden können.
Sollten Personen festgestellt werden, gegen die ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot, oder eine schengenweite Einreiseverweigerung oder ein Haftbefehl besteht und/ oder erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Vertriebenensituation vorliegen, sind sie zunächst einer bestandsbildenden Identitätsfeststellung zu unterziehen.
Die weiteren polizeilichen Maßnahmen sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Die Maßnahmen der Bundespolizei dienen auf der einen Seite einer raschen Schutzgewährung aller Kriegsvertriebenen im Bundesgebiet und andererseits der Wahrung grundlegender Sicherheitsbedürfnisse – solange, bis eine europarechtlich verbindliche Vorschrift die bisherige Regelungslücke schließt.“
Quelle: Bundespolizeipräsidium Potsdam, Pressemitteilung vom 3. März 2022