Das Landgericht hat den Angeklagten u. a. wegen Totschlags und versuchten Totschlags in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten und die Revisionen von sechs Nebenklägern gegen das Urteil verworfen.
Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte im Dezember 2021 den Geschädigten nach einem Streit durch Schüsse aus einer halbautomatischen Pistole. Zudem feuerte er mit Tötungsvorsatz auf eine weitere Person sowie auf eine Personengruppe, ohne sie zu treffen. Mit dem von ihm gesteuerten Kraftfahrzeug floh der Angeklagte vom Tatort.
Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die mit der Sachrüge geführte Revision des Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Die Revisionen der Nebenkläger, mit denen u. a. Angehörige des Getöteten eine Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes erstrebten, blieben ebenfalls erfolglos. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld – Urteil vom 22. November 2022 – 01 Ks – 446 Js 500/21 – 10/22
(c) BGH, 20.09.2023