Die 30. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin – Schwurgerichtskammer – hat heute einen 24-jährigen Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Darüber hinaus hat das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Kammer hat den Angeklagten für schuldig befunden, am 6. April 2023 einen 49 Jahre alten Taxifahrer mit einem Messer angegriffen und getötet zu haben, um an dessen Geld zu kommen. Der Angeklagte habe sich zuerst mit dem Taxi nach Berlin-Wilmersdorf fahren lassen. Dort angekommen habe er den Taxifahrer mit einem Messer attackiert und ihn getötet.
Der Angeklagte leide an einer psychischen Erkrankung. Die Schuldfähigkeit sei hierdurch jedoch nicht aufgehoben, sondern vermindert, so der Vorsitzende der Kammer in seiner heutigen mündlichen Urteilsbegründung. Damit folgte die Kammer der Einschätzung einer psychiatrischen Sachverständigen, die in der Hauptverhandlung ein Gutachten erstattet hatte. Die Kammer hat neben der Freiheitsstrafe die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 Strafgesetzbuch angeordnet. Es handelt sich dabei um eine unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung, die dann anzuordnen ist, wenn von dem Angeklagten erhebliche Straftaten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren beantragt. Die Verteidigerin hatte keinen Antrag gestellt. Die Nebenklagevertreter hatten jeweils die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe gefordert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.
Der Angeklagte befindet sich aufgrund eines einstweiligen Unterbringungsbefehls des Landgerichts Berlin in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Unterbringungsbefehl wurde aufrechterhalten.
Az.: 530 Ks 4/23
(c) LG Berlin, 15.09.2023