Am Mittwochabend (13. September) stellten Bundespolizisten im Hauptbahnhof Hagen vier Mädchen fest. Diese nahmen die Beamten in Gewahrsam und suchten schließlich die Wohnanschriften auf. In einer der Wohnungen fanden die Polizisten zugriffsbereit ein Butterflymesser, eine Machete und ein Katana-Schwert auf.
Gegen 22 Uhr kontaktierte ein Zugbegleiter der S5 (Dortmund -Hagen) die Bundespolizei und gab an, dass sich in dem Zug mehrere, augenscheinlich junge Mädchen befinden würden. Der besorgte Bahnmitarbeiter bat die Einsatzkräfte, die S-Bahn im Hagener Hauptbahnhof in Empfang zu nehmen. Am Bahnsteig zu Gleis 11 trafen die Beamten auf die 9-, 11-, 14- und 17-Jährigen, welche in Begleitung einer 18-Jährigen waren. Die minderjährigen, rumänischen Staatsbürgerinnen gaben gegenüber den Polizisten an, dass sie in Dortmund wohnen und die Schwester von einer der Mädchen besuchen wollen würden. Einen Namen und eine Anschrift konnten sie jedoch nicht benennen. Die Dortmunderinnen verstrickten sich immer wieder in Widersprüche. Wenig später offenbarte die 18-Jährige schließlich, dass sie sich mit einem Mann treffen wollen, welche sie im Internet kennengelernt habe.
Die Einsatzkräfte brachten die Minderjährigen zur Bundespolizeiwache. Da diese die Erziehungsberechtigten der Mädchen nicht erreichen konnten, kontaktierten die Beamten das Jugendamt. Eine Mitarbeiterin brachte gemeinsam mit den Bundespolizisten schließlich die Jugendlichen zu ihren Wohnadressen in Dortmund. Beamte hatten zuvor überprüft, ob die Eltern auch Zuhause angetroffen werden.
Gegen 03 Uhr suchten die Polizisten gemeinsam mit den Schwestern (9, 11, 17) die Wohnung auf. Die Mutter (28) war, trotz Absprache, jedoch nicht vor Ort. Die Mädchen baten die Beamten in die leeren Wohnräume. Auf dem Esstisch stellten diese dann ein Butterflymesser, sowie an der Wand ein Katana-Schwert und auf dem Fußboden in der Küche eine Machete fest.
Nach erneuter Kontaktaufnahme erschien die Erziehungsberechtigte schließlich zehn Minuten später in der Wohnung. Die Rumänin gab an, dass es sich um ihr Messer handele und sie dieses zum Schneiden von Nahrungsmitteln benutze. Die beiden anderen gefährlichen Gegenstände seien von ihrem verstorbenen Ehemann. Die Polizisten stellten die Waffen sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Die 14-Jährige wurde ebenfalls an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.
(c) Bundespolizeiinspektion Dortmund, 15.09.2023