Justizminister Herbert Mertin eröffnete gestern in den Räumlichkeiten der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz den Erfahrungsaustausch mit den Handelsrichterinnen und Handelsrichtern sowie Vorsitzenden der Kammern für Handelssachen des Landgerichts Koblenz. Anwesend war dabei auch der Präsident des Landgerichts Koblenz, Stephan Rüll.
Sein Grußwort nahm Justizminister Herbert Mertin zum Anlass, die Arbeit der Handelsrichterinnen und Handelsrichter zu würdigen: „Sie alle sind oder waren im kaufmännischen Bereich tätig – mit allen damit einhergehenden Herausforderungen und Belastungen. Ich danke Ihnen, dass Sie Ihre wenige Freizeit investieren, um den Vorsitzenden der Kammern für Handelssachen mit Ihrer Erfahrung und Ihrem Wissen zur Verfügung zu stehen. Richten Sie bitte auch Ihren Angehörigen meinen Dank aus, denn in der Zeit, in der Sie im Gericht geholfen haben, haben Sie nicht nur in Ihrem Unternehmen, sondern auch in Ihren Familien gefehlt. Ich hoffe, Sie werden auch in Zukunft viel Freude an Ihrer Tätigkeit haben und uns noch lange als wertvolle Stimme im Bereich der Justiz erhalten bleiben!“
Im Anschluss diskutierte Minister Mertin mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Veranstaltung über aktuelle Reformüberlegungen im Bereich der Kammern für Handelssachen, wie beispielsweise die Frage, ob die Zahl der Berufsrichter von einem auf drei pro Kammer zu erhöhen sei oder Handelsrichter nach Möglichkeit entsprechend ihrer bereichsspezifischen Kenntnisse herangezogen werden sollten (sog. Matching). “Die Eingangszahlen der Kammern für Handelssachen sind in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Während es im Jahr 2013 noch über 1.200 Eingänge bei den Kammern für Handelssachen gab, waren es 2022 noch gut 550. Dies entspricht einem Rückgang von über 50%. Eine Ursache dafür wird – neben dem allgemeinen Rückgang in Zivilverfahren – darin gesehen, dass die Handelsbräuche, für die die Kammer für Handelssachen ursprünglich eingerichtet wurden, aufgrund immer detaillierterer Vertragswerke weniger relevant seien. Vor diesem Hintergrund danke ich der IHK Koblenz für die gestrige Einladung und die Gelegenheit, sich offen über Reformüberlegungen auszutauschen!“, so Minister Mertin.
Information:
Handelsrichter sind ehrenamtliche Richter, die an den Kammern für Handelssachen, speziellen Spruchkörpern der Landgerichte, tätig sind. Auf Antrag der Beteiligten kommen dort Handelsstreitigkeiten zur Verhandlung. Nach § 109 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) kann Handelsrichter werden, wer Deutscher ist, das 30. Lebensjahr vollendet hat und als Kaufmann, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer einer juristischen Person oder als Prokurist in das Handelsregister oder das Genossenschaftsregister eingetragen ist oder war oder als Vorstandsmitglied einer juristischen Person des öffentlichen Rechts aufgrund einer gesetzlichen Sonderregelung für diese juristische Person nicht eingetragen zu werden braucht. Handelsrichter werden auf Vorschlag der Industrie- und Handelsjammer durch das Ministerium der Justiz des Landes für fünf Jahre ernannt (§ 108 GVG).
(c) JM RLP, 14.09.2023