Die staatlichen Geldleistungen für die Fraktionen im Bundestag sollen ab dem Haushaltsjahr 2022 um 1,63 Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht werden. Das sieht ein Vorschlag der Bundestagspräsidentin vor, wie aus einer Unterrichtung (20/854) hervorgeht.
Der Vorschlag ergibt sich unter Berücksichtigung der jüngsten Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst und der höheren Verbraucherpreise. Die Geldleistungen setzen sich zusammen aus einem monatlichen Grundbetrag für jede Fraktion sowie einem monatlichen Betrag für jedes Mitglied. Die Oppositionsfraktionen erhalten einen Zuschlag von 15 Prozent auf den Grundbetrag und von 10 Prozent auf den Betrag für jedes Mitglied.
Daraus ergibt sich den Angaben zufolge im Haushaltsjahr 2022 für jede Fraktion ein monatlicher Grundbetrag von 469.507 Euro (2021: 461.977 Euro) sowie ein monatlicher Betrag für jedes Mitglied der Fraktion in Höhe von 9.801 Euro (2021: 9.644 Euro).
Für das zurückliegende Haushaltsjahr 2021 wurden die Geldleistungen an die Fraktionen auf insgesamt rund 121,5 Millionen Euro festgesetzt.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 86 vom 2. März 2022