1. Allgemeiner Überblick
Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundesverwaltungsgericht ist im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr erneut gesunken. Es sind im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 1083 Verfahren anhängig gemacht worden. Das bedeutet eine Abnahme von 6,6 % gegenüber dem Jahr 2020. Die Zahl der Erledigungen sank um 14,3 % auf 1060 (Vorjahr: 1237). Zu den erfassten Verfahren zählen neben Revisionen und Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision auch erstinstanzliche Verfahren (etwa Klagen gegen die Planung und den Ausbau besonders wichtiger Verkehrswege oder gegen Vereinsverbote), Wehrdienstverfahren, Geheimschutzsachen sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
Die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren lag leicht über der Vorjahreszahl (582 gegenüber 559 im Vorjahr).
Im Einzelnen lassen sich die Geschäftsbelastung und die Erledigungszahlen der letzten fünf Jahre aus der folgenden vergleichenden Übersicht ablesen:
Jahr | Eingänge | Erledigungen | Anhängig am Jahresende |
---|---|---|---|
2017 | 1459 | 1407 | 782 |
2018 | 1344 | 1441 | 685 |
2019 | 1251 | 1300 | 636 |
2020 | 1160 | 1237 | 559 |
2021 | 1083 | 1060 | 582 |
2. Verfahrensdauer in Revisions- und Beschwerdeverfahren
Die Dauer der Revisionsverfahren ist insgesamt, also unter Einschluss von unstreitigen Erledigungen, leicht gesunken: sie betrug durchschnittlich 11 Monate und 29 Tage gegenüber 12 Monaten und 19 Tagen im Jahr 2020. Die Dauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr mit 13 Monaten und 11 Tagen ebenfalls gesunken.
Die Entwicklung der durchschnittlichen Gesamtdauer dieser Verfahren in den letzten fünf Jahren zeigt die nachfolgende Übersicht:
Jahr | Verfahrensdauern (Revisionsverfahren durch Urteil erledigt) |
---|---|
2017 | 12 Monate 9 Tage |
2018 | 14 Monate 16 Tage |
2019 | 15 Monate 13 Tage |
2020 | 15 Monate 3 Tage |
2021 | 13 Monate 11 Tage |
Die Dauer der Beschwerdeverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert: Durchschnittlich waren sie in 4 Monaten und 25 Tagen (2020 4 Monate und 26 Tage) erledigt. Von den Beschwerdeverfahren konnten 47,52 % innerhalb von 3 Monaten – gerechnet ab Eingang beim Bundesverwaltungsgericht – und 61,94 % innerhalb von 6 Monaten beendet werden.
3. Erstinstanzliche Verfahren über Infrastrukturvorhaben
In den Verfahren über Infrastrukturvorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist und die in der Regel einen besonderen Aufwand erfordern, sind im Jahr 2021 37 und damit weniger Klagen als im Vorjahr (2020: 47) eingegangen. Bezogen auf derartige Infrastrukturvorhaben sind drei Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt worden. Das waren 15 Anträge weniger als im Jahr 2020 (18).
Die Neueingänge verteilen sich wie folgt: Im Fernstraßenrecht sind 17, im Schienenwegerecht 6, im Energieleitungsausbaurecht 11 Klagen und im Wasserstraßenrecht 3 Klagen eingegangen.
Die durchschnittliche Dauer der dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesenen Klageverfahren über Infrastrukturprojekte betrug12 Monate und 18 Tage.
Die Entwicklung der durchschnittlichen Dauer dieser Verfahren in den letzten fünf Jahren ist in der folgenden Übersicht vergleichend dargestellt:
Jahr | Verfahrensdauern (Klageverfahren über Infrastrukturvorhaben, die dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesen sind) |
---|---|
2017 | 11 Monate 10 Tage |
2018 | 12 Monate 23 Tage |
2019 | 10 Monate 23 Tage |
2020 | 9 Monate 16 Tage |
2021 | 12 Monate 18 Tage |