Ein altes Rechtssprichwort besagt: „Iudex non calculat“ („Der Richter rechnet nicht“). Dass das in dieser Allgemeinheit nicht stimmt, hat jetzt die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen gezeigt. Sie hat nachgerechnet und einen Rechenfehler gefunden. Im Einzelnen:
Jahr für Jahr versuchen Studienplatzbewerber, die das Medizinstudium aufnehmen wollen, aber im zentralen Vergabeverfahren nicht zum Zug gekommen sind, über ein gerichtliches Eilverfahren ihre Zulassung zum Studium doch noch zu erreichen. Hintergrund ist, dass für jedes Studienjahr die Aufnahmekapazität des Studiengangs neu errechnet wird. In diese Kapazitätsberechnung eingestellt wird zum einen die Personalausstattung der Uni, zum anderen die Nachfrage bei den Studierenden. Hat die Uni falsch gerechnet, werden zusätzliche Studienplätze unter den gerichtlichen Antragstellerinnen und Antragstellern verteilt, so dass kein freier Studienplatz unbesetzt bleibt.
Seit Einführung des Modellstudiengangs Humanmedizin im Wintersemester 2003/2004 hatte die RWTH Aachen richtig gerechnet, nicht aber in diesem Jahr. Denn die 10. Kammer hat bei der Überprüfung der Kapazitätsberechnung festgestellt, dass die Uni bei zwei Personalstellen zu Unrecht Verwaltungsaufgaben zur Verminderung der Lehrverpflichtung einbezogen hat. Das hat – erstmals – zu einem höheren Lehrangebot und im Ergebnis zu 6 zusätzlichen Studienplätzen geführt. Statt 282 können nunmehr 288 Studierende ihr Medizinstudium in Aachen aufnehmen. Da die Zahl der insgesamt 30 gerichtlichen Antragstellerinnen und Antragsteller die Zahl der freien Studienplätze übersteigt, muss nunmehr durch die RWTH Aachen gelost werden.
Die Beteiligten können gegen die Beschlüsse vom 22. Februar 2022 innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.
Aktenzeichen: 10 Nc 3/21 u. a.
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, Pressemitteilung vom 1. März 2022