Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Bochum vom 18. Oktober 2021 verworfen, mit dem sie wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde.
Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts fesselte die Angeklagte ihr damals fünf Jahre altes Pflegekind an Händen und Beinen, so dass sich die Haut an den Gelenken ablöste. Bei zwei anderen Gelegenheiten versetzte sie dem Geschädigten mit der flachen Hand einen schmerzhaften Schlag in das Gesicht und schlug ihn mit einem Gegenstand auf den Unterarm, wodurch ein Hämatom und eine Schwellung entstanden.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten verworfen. Wegen einer Verfahrensverzögerung im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof hat er ausgesprochen, dass von der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe ein Monat als vollstreckt gilt. Damit ist das Urteil insgesamt rechtskräftig.
Beschluss vom 2. August 2023 – 4 StR 222/22
Vorinstanz:
Landgericht Bochum – Urteil vom 18. Oktober 2021 – II-5 KLs-153 Js 40/19-1/21
(c) BGH, 11.09.2023