GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB hat die IRONMAN Germany GmbH erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) vertreten: Der Eilantrag der Gemeinde Gosen-Neu Zittau auf einstweilige Verfügung gegen die Austragung des „IRONMAN 70.3 Erkner“ auf dem Gebiet der Gemeinde wurde abgelehnt.

Die Gemeinde im Landkreis Oder-Spree hatte gut eine Woche vor der anstehenden Veranstaltung kurzfristig Antrag beim zuständigen Verwaltungsgericht auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die zeitweise Sperrung von Gemeindestraßen zur Durchführung des IRONMAN 70.3 Erkner gestellt. Im gerichtlichen Eilverfahren hatte Gosen-Neu Zittau geltend gemacht, dass der Anliegerverkehr durch Anwohner während der Veranstaltung gewährleistet sein müsse.

Für den Veranstalter, die IRONMAN Germany GmbH, haben daraufhin die beiden Hamburger GÖRG Anwälte Dr. Henning Wendt und Kristina Groß am Montag eine Stellungnahme an das Verwaltungsgericht übermittelt und beantragt, den Eilantrag der Gemeinde abzulehnen, damit das Sportevent planmäßig durchgeführt werden kann. 

Das Gericht folgte der Argumentation von GÖRG und entschied am Dienstag, dass die Gemeinde als Trägerin der Straßenbaulast kein „Veto-Recht“ gegen die Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis durch den Landkreis habe. Einer Zustimmung Gosen-Neu Zittaus habe es also nicht bedurft.

Das deutsche IRONMAN Saisonfinale mit dem 5150 Erkner (Olympische Distanz) und dem 4:18:4 Erkner (Sprintdistanz) am Samstag, den 9. September, und dem IRONMAN 70.3 Erkner am Sonntag, den 10. September, kann damit wie geplant am kommenden Wochenende in der brandenburgischen Stadt Erkner, in unmittelbarer Nähe zu Berlin, stattfinden.

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