Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben heute das sogenannte Heizungsgesetz verabschiedet. In namentlicher Abstimmung votieren 399 Abgeordnete für den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung in einer vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung. 275 Parlamentarier haben gegen den Entwurf gestimmt und fünf Abgeordnete haben sich enthalten. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie mit umfangreichen Änderungen am Regierungsentwurf und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestags zur Finanzierbarkeit vor. Ursprünglich war die Abstimmung über das Gesetzeswerk bereits für den 7. Juli vorgesehen.
Karlsruhe stoppte Verabschiedung vor der Sommerpause
Weil das Bundesverfassungsgericht am 5. Juli einem Eilantrag des Unionsabgeordneten Thomas Heilmann stattgegeben hatte, musste die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs vertagt werden. Heilmann hatte geltend gemacht, aufgrund knapper Beratungszeiten in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt zu sein. Der Bundestag setzte daraufhin den 8. September als neuen Termin für die abschließende Beratung fest.
Der Bundestag hat in diesem Zusammenhang mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke bei Enthaltung der CDU/CSU und AfD eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses angenommen, wonach er in dem Streitverfahren Heilmanns vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvE 4 / 23) Stellung nehmen und einen Prozessbevollmächtigten bestellen soll. Der Bundestag habe noch keine Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt, heißt es zur Begründung.
(c) Deutscher Bundestag, 08.09.2023