Die Bundesanwaltschaft hat am 24. August 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen die deutschen Staatsangehörigen Carsten L. und Arthur E. erhoben.
Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, mittäterschaftlich in zwei Fällen – besonders schweren – Landesverrat begangen zu haben (§ 94 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2, § 25 Abs. 2 StGB).
In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Carsten L. ist sicherheitsüberprüfter und zur Geheimhaltung besonders verpflichteter Mitarbeiter beim Bundesnachrichtendienst. Er ist seit Mai 2021 mit dem selbständigen Geschäftsmann Arthur E. bekannt. Dieser wiederum steht in Verbindung zu einem gesondert verfolgten Unternehmer in Russland mit Kontakten zum russischen Inlandsgeheimdienst FSB. Bei einer Zusammenkunft Mitte September
2022 kamen die drei vorgenannten Personen überein, dem FSB sensible Informationen aus dem Bestand des Bundesnachrichtendienstes zu verschaffen.
In Umsetzung dieses Vorhabens stellte Carsten L. insgesamt neun Dokumente aus den internen Datenverarbeitungssystemen des Bundesnachrichtendienstes zur Verfügung, die ein Projekt zur technischen Informationsgewinnung betrafen. Diese Dokumente druckte er bei zwei Gelegenheiten zwischen Mitte September und Anfang Oktober 2022 an seinen Dienstrechnern in Pullach und Berlin aus oder fotografierte sie vom Bildschirm ab. Das so gewonnene Material übergab Carsten L. an Arthur E., welcher von den Papierausdrucken Fotos anfertigte, die Daten in elektronischer Form nach Moskau brachte, dort ausdruckte und an den FSB weiterreichte. Dazu traf sich Arthur E. im September und Oktober 2022 mehrfach mit FSB-Mitarbeitern in Moskau. Die Treffen wurden von dem gesondert verfolgten russischen Unternehmer arrangiert. Letzterer buchte und finanzierte auch die Flugreisen von Arthur E. in die russische Hauptstadt und zurück nach Deutschland.
Während eines Treffens in Moskau im September 2022 händigte ein FSB-Mitarbeiter Arthur E. eine Liste mit Fragen aus, die für den Geheimdienst von besonderem Interesse waren. Zur Beantwortung steuerte Carsten L. abermals Informationen aus dem Bestand des Bundesnachrichtendienstes bei. Arthur E. leitete die Antworten im Rahmen eines Treffens im Oktober 2022 an den FSB weiter.
Die dem FSB offenbarten Informationen des Bundesnachrichtendienstes waren geheimhaltungsbedürftig und stellten inhaltlich Staatsgeheimnisse im Sinne des § 93 StGB dar. In beiden Fällen führte die Mitteilung zur Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland.
Der FSB entlohnte die Angeschuldigten für ihre Dienste mit 450.000 Euro (Carsten
L.) bzw. mindestens 400.000 Euro (Arthur E.). Diese Bargeldbeträge holte Arthur E. im November 2022 in Moskau ab. Insbesondere bei dieser Gelegenheit sorgte Carsten L. dafür, dass Arthur E. bei seiner Wiedereinreise nach Deutschland am Flughafen aus einem vorgeblich dienstlichen Anlass an der Zollkontrolle „vorbeigeschleust“ wurde.
Aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs wurden Carsten L. am 21. Dezember 2022 und Arthur E. am 22. Januar 2023 festgenommen. Sie befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
(c) Generalbundesanwalt, 08.09.2023