In dem Strafverfahren gegen die 38-jährige Nadja R. hat heute die Hauptverhandlung vor dem 5. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) begonnen.
An der Sitzung nahmen neben dem mit drei Richtern besetzten Senat die Angeklagte mit ihrem Verteidiger sowie eine Vertreterin und ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main teil. Nachdem der Vorsitzende des Senats die Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten sowie die Identität der Angeklagten festgestellt hatte, verlasen die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main den Anklagesatz aus der Anklageschrift vom 7.3.2023.
Danach wird der Angeklagten von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vorgeworfen, im Sommer 2014 von Deutschland nach Syrien gereist zu sein und sich dort der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ („IS“) angeschlossen zu haben. Kurz nach ihrer Ankunft in Syrien habe sie den gesondert Verfolgten Cem K. nach islamischem Ritus geehelicht. Fortan soll die Angeklagte an der Seite des gesondert Verfolgten Cem K. eine gemäß dem Leitbild des in den vom „IS“ besetzten Gebieten geprägte Ehe geführt haben. Insbesondere soll die Angeklagte sämtliche Aufgaben der Haushaltsführung übernommen haben, um ihrem Ehemann zunächst die Teilnahme an Kampfhandlungen sowie in der Folge seine Tätigkeit in einem „IS“-Fernmeldeamt zu ermöglichen.
Weiter soll sich die Angeklagte im August 2014 mit einem Beitrag auf ihrer Facebook-Seite an heiratswillige Frauen gewandt haben, denen die Angeklagte ihre Unterstützung bei der Ausreise aus Deutschland bzw. Europa in das Gebiet des „IS“ angeboten haben soll.
Auf dem „IS“-Gebiet sollen die Eheleute von Mai 2015 bis Januar 2017 nacheinander zwei von der Vereinigung zugewiesene Unterkünfte in der Stadt Tal Afar im Irak besetzt haben, deren rechtmäßige Bewohner vor den herannahenden Truppen des „IS“ geflohen waren.
Im Juni 2017 wurde die Angeklagte von Einheiten der kurdischen Volksverteidigung festgenommen und in ein Gefangenenlager verbracht. Von dort wurde sie am 5.10.2022 nach Deutschland zurückgeführt und nach ihrer Landung am Frankfurter Flughafen am 6.10.2022 festgenommen. Sie befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft. Der Senat hat die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
Nach der Verlesung der Anklageschrift belehrte der Vorsitzende des Senats die Angeklagte über ihre Rechte. Eine Einlassung der Angeklagten zu ihren persönlichen Verhältnissen und zu den ihr zur Last gelegten Vorwürfen ist für den nächsten Hauptverhandlungstag ist angekündigt.
Die Hauptverhandlung wird am 2., 11., 18. und 20.10.2023, am 1., 8., 10., 15. und 29.11.2023 sowie am 6. und 13.12.2023 jeweils um 10 Uhr fortgesetzt werden.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 5 St 1/23
(c) OLG Frankfurt am Main, 08.09.2023