Hengeler Mueller hat für die RTL-Mediengruppe vor dem Landgericht Düsseldorf die vollständige Abweisung einer Kartellschadensersatzklage erstritten. Die Klage gründete sich auf die Bußgeldentscheidung im Fall Werbezeitenvermarkter, in der das Bundeskartellamt 216 Mio. Euro Geldbuße gegen die Werbezeitenvermarkter der beiden privaten Sendergruppen RTL und Pro7Sat.1 verhängt hatte. Das Bundeskartellamt hielt die Verwendung von retroaktiven Mengen- und Anteilsrabatte in der Vermarktung von Fernsehwerbespots aufgrund von Sog- und Abschottungseffekten für kartellrechtswidrig. In der Folge hatten mehrere Marktteilnehmer hohe Schadensersatzforderungen gegen die RTL-Mediengruppe erhoben.
Das Landgericht Düsseldorf hat die letzte (und größte) anhängige Klage nach einer mehrjährigen ökonomischen Beweisaufnahme abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.