Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Ursula Schneider wird mit Ablauf des 28. Februar 2022 mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Frau Dr. Schneider wurde am 4. April 1956 in Köln geboren. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung sowie ihres Psychologiestudiums trat sie im November 1988 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. In der Proberichterzeit war sie bei dem Landgericht Dortmund, dem Amtsgericht Dortmund, dem Landgericht Essen sowie im Wege der Abordnung im Landesjustizprüfungsamt des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen tätig. Im Oktober 1992 wurde sie bei dem Landgericht Dortmund zur Richterin am Landgericht ernannt. Nach einer gut zweijährigen Abordnung an das Bundesministerium der Justiz wechselte Frau Dr. Schneider Ende Januar 1997 als Regierungsdirektorin in den Ministerialdienst des Bundes. Im Bundesministerium der Justiz war sie zunächst als Referentin, später als Referatsleiterin im Schwerpunkt mit Fragen des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs befasst. Im Februar 2003 wurde ihr das Amt einer Ministerialrätin übertragen. Seit April 2007 hatte sie die Leitung des Referats für Bioethik; Recht der Bildung, Forschung, neuen Technologien und Kultur; Gewerbe – und Handwerksrecht inne.
Am 16. Mai 2008 wurde Frau Dr. Schneider zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte zunächst dem 5. Strafsenat mit Sitz in Leipzig an, der in dem Zeitraum ihrer Zugehörigkeit für die Revisionen in Strafsachen aus dem Bezirk des Kammergerichts sowie aus den Oberlandesgerichtsbezirken Brandenburg, Braunschweig, Bremen, Dresden, Hamburg sowie ab dem Jahr 2010 dem Oberlandesgerichtsbezirk Schleswig und ab dem Jahr 2013 dem Oberlandesgerichtsbezirk Saarbrücken zuständig war. Mit Errichtung des 6. Strafsenats in Leipzig am 15. Februar 2020 wechselte Frau Dr. Schneider in diesen neuen Senat, dem die Revisionen in Strafsachen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Bamberg, Brandenburg, Braunschweig, Celle, Naumburg, Nürnberg, Rostock und Saarbrücken zugewiesen sind. Am 2. Juni 2020 übernahm sie dort den stellvertretenden Vorsitz. Für den 5. Strafsenat war sie von Juni 2012 bis Ende 2015 als stellvertretendes Mitglied und anschließend von Januar 2016 bis 14. Februar 2020 als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt. Im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes war sie von Juni 2012 bist 14. Februar 2020 für den 5. Strafsenat stellvertretendes Mitglied sowie im Anschluss hieran für den 6. Strafsenat ordentliches Mitglied.
In der annähernd vierzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Frau Dr. Schneider die Rechtsprechung des 5. und 6. Strafsenats maßgeblich geprägt.
Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung vom 28. Februar 2022