Aus Anlass der heute veröffentlichten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann:

„Mit den heute veröffentlichten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ist endgültig klar: Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist in vollem Umfang rechtswidrig und damit unanwendbar. Dies war nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von September 2022 auch absehbar.

Die jetzigen Entscheidungen sind für uns ein klarer Auftrag, die Vorratsdatenspeicherung nun zügig aus dem Gesetz zu streichen – und die digitalen Bürgerrechte in unserem Land weiter zu stärken. Denn im Rechtsstaat dürfen nicht alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt werden.

Mir ist wichtig, dass wir die Befugnisse der Ermittler rasch verbessern. Denn sie werden aktuell mit einem Gesetz alleine gelassen, das nicht angewendet werden kann. Ich habe bereits im letzten Jahr ein neues und grundrechtsschonendes Instrument vorgeschlagen, das die Befugnisse der Ermittler in rechtssicherer Weise verbessert und zugleich die Bürgerrechte wahrt – das so genannte Quick Freeze Verfahren. Ermittlungsbehörden können bei dem Verdacht auf eine erhebliche Straftat relevante Verkehrsdaten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, um sie später im Verfahren zu nutzen. Ermittlungsbehörden werden damit gestärkt und Grundrechte geschützt.

Dies entspricht auch unserer Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die durch die jetzigen Entscheidungen noch einmal bestärkt wird. Darin haben wir festgelegt, dass relevante Daten in Zukunft nur noch „rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss“ gespeichert werden.

Ich werbe dafür, dass wir nach jahrelangem Rechtsstreit und damit verbundener Unsicherheit den Ermittlungsbehörden jetzt zügig ein effektives und rechtssicheres Instrument zur Verfügung stellen, das zugleich eine Stärkung der Bürgerrechte bedeutet.“

(c) BMJ, 07.09.2023

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