Die Kindergrundsicherung wird bald ins Kabinett gebracht. Zum Gesetzesentwurf des Familienministeriums erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Die so geplante Kindergrundsicherung wird den betroffenen Familien keine armutsfeste und unbürokratische Unterstützung in Form einer echten Kindergrundsicherung bringen. Sie wird zu niedrig sein und nicht bei allen Kindern ankommen. Ein Paradigmenwechsel findet nicht statt – auch, wenn Frau Paus ihn angekündet hatte und alle armutsgefährdeten Kinder ihn verdient hätten.
Allen muss klar sein, dass viele Kinder kaum bessergestellt werden. Eine Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums hat nicht stattgefunden. Der Garantiebetrag wird (wie das bisherige Kindergeld) automatisch ausgezahlt, der Zusatzbetrag muss aufwendig alle 6 Monate beantragt werden. Eine eklatante Verschlechterung gibt es bei den Alleinerziehenden. Hier muss von den alleinerziehenden Eltern mit schulpflichtigen Kindern ein Einkommen von mindestens 600 Euro vorgewiesen werden, um einen Unterhaltsvorschuss zu erhalten. Dies wird zum Beispiel alleinerziehende Erwerbsminderungsrentnerinnen hart treffen. Mit dem digitalen Kinderchancenportal werden nicht mehr Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket abgerufen werden. Ein weiteres großes Ärgernis ist, dass es den Garantiebetrag nicht zusätzlich zum Bürgergeld der Eltern gibt, sondern er wird verrechnet. Auch die Ungleichbehandlung zwischen ärmeren Familien, die nur das Kindergeld erhalten, und den besser gestellten Familien, die auch Steuervorteile durch Kinderfreibeträge haben, wird nicht beseitigt. Wenn das Kabinett diesem Entwurf zustimmt, ruht die Hoffnung auf den Mitgliedern des Bundestags, dass sie Kinderarmut effektiv bekämpfen wollen.“
(c) vdk, 07.09.2023