Statement von Prof. Dr. Thomas Gasteyer, Vorsitzender des Ausschusses Berufsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
Die vorgesehene Novellierung des Lobbyregistergesetzes würde zu einer substantiellen Verschärfung der Registerpflicht für Rechtsanwält:innen führen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert diese Pläne, die im Widerspruch zum grundrechtlich geschützten Mandatsgeheimnis stehen. Auch die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer schließt sich den Bedenken an.
„Wir haben erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer die bereits vom DAV geäußerten Bedenken im Hinblick auf eine Verschärfung der Registerpflicht durch die geplante Novellierung des Lobbyregistergesetzes teilt. Auch wenn die Vereinigung ausführt, dass der Gesetzesentwurf wegen unklarer und möglicherweise überschießender Definitionen und Offenbarungspflichten für Wissenschaftler ein Grund sein könnte, sich mit Stellungnahmen zu Gesetzen und Gesetzesvorhaben zurückzuhalten, teilt der DAV diese Einschätzungen und Warnhinweise uneingeschränkt. Sie gelten auch hinsichtlich weiterer Personenkreise, die sich etwa an der Diskussion von Gesetzesvorhaben beteiligen oder Ministerien und Behörden mit Informationen versorgen. Wir hoffen, dass die Ampelkoalition aufgrund der jetzt vorliegenden überzeugenden Stellungnahmen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer und des DAV den Entwurf nochmals einer gründlichen Prüfung und Überarbeitung unterzieht.“