In einer mehrstündigen und emotional geführten Debatte, bei der die Fraktionsdisziplin aufgehoben ist, beschäftigen sich die Redner mit der Frage nach der Verjährungsfrist von Verbrechen nationalsozialistischer Täter.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21