Am gestrigen Abend (30. August) kontrollierten Bundespolizisten am Haltepunkt Dortmund-Möllerbrücke eine Personengruppe. Dadurch konnten die Beamten Betäubungsmittel und eine Waffe sicherstellen, sowie einen Haftbefehl vollstrecken.
Gegen 21:15 Uhr führten die Einsatzkräfte eine Zugstreife in der S4 in Richtung Dortmund-Lütgendortmund durch. An dem Haltepunkt Dortmund-Möllerbrücke wurden sie auf eine siebenköpfige Gruppe aufmerksam, welche Alkohol konsumierte und Reisende belästigte. Daraufhin wurden diese einer Identitätsfeststellung unterzogen.
Die Überprüfung der ersten Person ergab, dass der 17-Jährige bereits per Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Dortmund gesucht wurde. Das Amtsgericht Dortmund hatte den deutschen Staatsbürger bereits im März 2023 rechtskräftig wegen eines gefährlichen Körperverletzungsdelikts zu einem Dauerarrest von 2 Wochen verurteilt. Der Dortmunder hatte sich der Ladung zum Haftantritt nicht gestellt. Nach seiner Festnahme brachten die Bundespolizisten den Gesuchten für 14 Tage in eine Jugendarrestanstalt.
Die Beamten fragten die Jugendlichen, ob sie gefährliche Gegenstände mit sich führen würden, welches von einem 15-Jährigen verneint wurde. Bei einer Durchsuchung konnten die Einsatzkräfte dann aber eine mit Magazin und Munition befüllte Softairpistole im Gürtel des Deutschen feststellen. Dies sind Imitationswaffen, die meist aus Kunststoff gefertigt sind und mit Druckluft oder Gas betrieben werden. Sie dienen in erster Linie dem sportlichen Wettkampf und sind im Aussehen oft realen Waffen nachempfunden. Den Grund für das Mitführen gab der minderjährige Dortmunder nicht an. Die Bundespolizisten stellten die Gegenstände sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Bei einem 19-Jährigen nahmen die Einsatzkräfte einen starken Marihuana-Geruch wahr. Die Polizisten konnten bei einer Durchsuchung dann aber ein Verschlusstütchen mit Marihuana und ein weiteres mit zehn Ecstasy-Tabletten auffinden. Die Beamten stellten auch die Drogen sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.
(c) Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, 31.08.2023