Mit Ablauf des 31. August 2023 wird die Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Anja Schlewing in den Ruhestand treten.Frau Prof. Dr. Schlewing, geboren 1957 in Lorch (Baden-Württemberg), studierte nach dem Abitur bis 1979 an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Bis 1982 war sie als Stadtinspektorin in der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes im Bauordnungsamt der Stadt Hamm tätig. Danach studierte sie bis 1987 Rechtswissenschaften an der Universität Münster und wurde dort 1990 mit einer Arbeit zu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG promoviert. Nach der Zweiten juristischen Staatsprüfung im April 1992 arbeitete sie zunächst in einer Rechtsanwaltskanzlei. Im Oktober 1992 trat sie in die Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Sie wurde im Juli 1995 zur Richterin am Verwaltungsgericht ernannt und wechselte im Juni 1996 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen. Seit Juli 2004 war sie als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht beim Landesarbeitsgericht Hamm tätig.
Frau Prof. Dr. Schlewing wurde zum 1. Juli 2007 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt. Sie gehörte bis August 2015 – zuletzt als stellvertretende Vorsitzende – dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts an. Der Dritte Senat ist für das Recht der betrieblichen Altersversorgung zuständig. Die Universität Bielefeld verlieh Frau Prof. Dr. Schlewing im Juli 2014 eine Honorarprofessur.
Seit ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundesarbeitsgericht im September 2015 leitete Frau Prof. Dr. Schlewing den Achten Senat. Der Achte Senat ist vor allem zuständig für Schadensersatz und Entschädigung – unter anderem nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz -, Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Entgelttransparenzgesetz, das Wettbewerbs- und das Zwangsvollstreckungsrecht, bestimmte datenschutzrechtliche Ansprüche und Konkurrentenklagen.
Frau Prof. Dr. Schlewing setzte während ihrer Tätigkeit im Achten Senat wegweisende Akzente in diesen Rechtsgebieten. Unter ihrem Vorsitz hat der Achte Senat unter anderem seine Rechtsprechung zum Schadensersatz- und Antidiskriminierungsrecht – auch im Dialog mit dem Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen von Vorabentscheidungsersuchen – umfassend fortentwickelt und teilweise neu justiert. Hervorzuheben sind Entscheidungen zum Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aufgrund einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung, des Alters oder der Religion, die Rechtsprechung zum Anspruch von Frauen und Männern auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit und zum Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz.
Das Bundesarbeitsgericht verliert mit dem Ausscheiden von Frau Prof. Dr. Schlewing eine wegen ihres Sachverstands, ihrer Freude am juristischen Diskurs und ihrer Offenheit gegenüber anderen Meinungen hochgeschätzte Richterin. Sie hat sich um das Bundesarbeitsgericht große Verdienste erworben.
(c) BAG, 31.08.2023