Der Bundespräsident hat den Richter am Sächsischen Landessozialgericht Karsten Neumann mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt.
Herr Neumann, geboren 1971 in Brehna ist gelernter Instandhaltungsmechaniker. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im September 1999 in den Justizdienst des Freistaats Sachsen ein und wurde am Arbeitsgericht Leipzig eingesetzt. Ab September 2001 war er als Richter am Landgericht Leipzig und ab September 2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig tätig. Von Oktober 2005 bis Dezember 2007 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Ab 2008 war er dem Sozialgericht Leipzig zugewiesen. In der Zeit von Juli 2011 bis Juni 2012 war er zum Zwecke der Erprobung zum Sächsischen Landesarbeitsgericht abgeordnet. Zum 1. Mai 2020 wurde Herr Neumann zum Richter am Landessozialgericht berufen.
Das Präsidium hat Herrn Neumann dem Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts zugeteilt. Der Vierte Senat ist insbesondere zuständig für das Tarifvertragsrecht und für Streitigkeiten über Eingruppierungen. Die Ernennungsurkunde wurde im Bundesarbeitsgericht in Erfurt ausgehändigt.
Erfurt, den 30. September 2021
Quelle: Bundesarbeitsgericht Pressemitteilung Nr. 29 vom 01.10.2021